Was im Bundesgesetzblatt steht ist wurscht (VwGH)
Der Fa ll Ra 2020/18/0315 Wieder beschäftigt ein abgelehnter Asylwerber nachhaltig die österreichischen Gerichte. Dem somalischen Staatsbürger war offenbar eine Abschiebung in sein Heimatland nicht zumutbar und er erhielt im Oktober 2017 subsidiären Schutz. Nachdem der Schutzberechtige aber straffällig geworden war, wurde ihm am 7. Juni 2019 die subsidiäre Schutzberechtigung entzogen, zusätzlich aber festgestellt, dass eine Abschiebung nach Somalia unzulässig ist und eine Frist für eine freiwillige Ausreise erteilt. Die dagegen beim BVwG eingelegte Berufung wurde am 10. Oktober 2019 aber abgelehnt, weswegen mit dem vorliegenden Verfahren der VwGH befasst wurde. Die Entscheidung Die Berufung ist erfolgreich. Der BVwG hat zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes geurteilt: da der Somalier ein "Verbrechen" begangen hat (also eine Straftat, die mit mehr als 3 Jahren Strafe bedroht ist - und zudem noch 2 "Vergehen", mit Strafe unter 3 Jahren), war ihm nach §9 Abs (2) Z3 ...