Der erste Fall (BVwG)

Wir rufen den aktuellsten Fall des Bundesverwaltungsgerichtes auf!

Der Fall: G312 2204853-1

Zwei Rechtsanwälte berufen für eine irakische Staatsbürgerin gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA). 

Das Ergebnis: 

Der Beschwerde wird statt gegeben. Der Beschwerdeführerin kommt "kraft Gesetzes" die Flüchtlingseigenschaft zu. Teile des Bescheides des BFA werden aufgehoben. Eine Revision ist nicht zulässig. Gemäß Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGHG) wird das Erkenntnis des Gerichtshofes in gekürzter Ausfertigung verkündet, da keine der beiden Parteien innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Verkündigung, eine schriftliche Ausfertigung beantragt hat. Das heißt, außer dem Spruch enthält das Urteil keinerlei Begründung und Darstellung des Verfahrens. 

Asylwatch meint dazu:

Der erste Fall wurde bereits zum Reinfall. Ein nicht nachlesbarer Bescheid wurde aufgehoben. Die Begründung dazu erfolgte am 26. 8. 2020 mündlich. Österreich hat einen anerkannten Flüchtling mehr. Außer den im Saal anwesenden Beteiligten weiß niemand wieso und warum, der anderslautende Bescheid des BFA aufgehoben wurde.

Auf das zeitaufwendige Niederschreiben einer Urteilsbegründung wurde verzichtet. Warum dies auch die unterlegene Partei, trotz eines anderslautenden anfänglichen Bescheides zulässt, ist nicht verständlich. Dem Zeitgewinn bei der Schaffung eines neuen anerkannten Flüchtlings steht der Verlust an Nachprüfbarkeit und dadurch auch Akzeptanz derjenigen entgegen, die nun für die Versorgung zuständig sind.


Dokument: 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20200909_G312_2204853_1_00/BVWGT_20200909_G312_2204853_1_00.pdf

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