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Es werden Posts vom August, 2022 angezeigt.

Newsflash: Familiennachzug für Syrer

Eine Niederlage Deutschlands vor dem EuGH bringt eine weitere Liberalisierung der Asylrechte: Bei einer Entscheidung über den Familiennachzug ist das Alter zum Antragszeitpunkt zu berücksichtigen und nicht das aktuelle Alter des Antragsstellers.  Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article240229191/Asylrecht-Familiennachzug-fuer-Syrer-Bund-scheitert-vor-EuGH.html

Unabschiebbar – Wie Ecstasy-Händler 4 Instanzen bis zum EuGH beschäftigen

 Nach einer schöpferischen Pause macht sich das Asyl in Österreich Blog wieder an die Arbeit. Denn die Tätigkeit unserer hohen und höchsten Gerichte benötigt nicht weniger, sondern eindeutig mehr Aufmerksamkeit und Sonnenlicht. In bewährter Vorgehensweise wird der erste im Rechtsinformationssystem aufscheinende Fall eines zufällig ausgewählten Gerichtes, diesmal des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), ausgewählt: Dieser Fall nimmt uns mit auf eine Reise in die unwirkliche Welt der österreichischen Gerichtsbarkeit, die es schafft den Fall eines mehrfach straffälligen Ecstasy-Dealers zwischen BFA, BVwG und VwGH rauf- und runterzuverhandeln, nur um festzustellen, dass ohne ein finales Wort des EuGH nicht einmal in Detailfragen Erkenntnis zu erzielen ist. Der Fall   W124 2177442-2/17E Ein Somalier stellte nach illegaler Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach Österreich am 19. 10. 2016 Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde ein Jahr später abgewiesen. Allerdings wurde dem A

Newsflash: Freizügigkeit für Asylanten zur Auswahl des besten Sozialsystems

Deutschland sanktioniert soeben die vollkommene Freizügigkeit für Asylwerber. Massenhaft stellten in Griechenland anerkannte Asylanten einen Zweitantrag in Deutschland. Da lt. deutschen Verwaltungsgerichten flüchtigen Syrern und Afghanen nicht nur ein Leben in Syrien und Afghanistan, sondern auch im EU-Staat Griechenland nicht zumutbar ist, können diese Personen folgerichtig nur in Deutschland Aufnahme finden.  Der Schengen-Raum erweist sich somit als ideal für ein Flüchtlings-Perpetuum Mobile: Die Staaten an der Außengrenze versagen im Grenzschutz, müssen aber die Konsequenzen dafür nicht tragen, da der aller größte Teil der Asylwerber ohnehin in andere EU-Staaten weiterreist. Diese EU-Staaten haben dank offener Schengengrenzen keine Handhabe gegen diese Binnenflüchtlinge, die einfach nur in ein Flugzeug steigen müssen, um in ihrem Zielland einen zweiten Asylantrag zu stellen.  Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/plus240189161/Migration-Mit-diesem-Asyl-Kurswechsel-gibt-Berlin-