Schwerverbrecher will nicht abgeschoben werden - Evangelische Kirche versucht zu helfen (BVwG)

Der Fall G311 2233811-1

Ein rumänischer Staatsbürger, der in Österreich für 2 "Home Invasions", bei denen die Opfer geschlagen und danach gefesselt wurden, zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, beruft mit Hilfe der ARGE Rechtsberatung - Diakonie Flüchtlingsdienst gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, in dem ihm offenbar für die erteilte Abschiebung kein Berufungsrecht zuerkannt wurde.

Die Entscheidung

Das BVwG lehnt den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als unzulässig ab. Der Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Eine Revision bei höheren Gerichten ist nicht zulässig.

Asylwatch meint dazu

Wenn es in Österreich irgendeinen Konsens beim Thema Asyl und Fremdenrecht gibt, dann wohl diesen, dass Schwerverbrecher nichts im Land zu suchen haben. Der hier vorliegende Fremdenrechtsfall (ein rumänischer Staatsbürger wird wohl kaum Asyl beantragt haben) erfüllt alle Voraussetzungen: zusätzlich zu den 2 hierzulande verübten Schwerverbrechen, wurde der Antragsteller bereits weitere 4 mal in anderen EU-Ländern verurteilt. 

Die heimischen Gerichte funktionieren einwandfrei. Wie dem hier vorliegenden Urteil zu entnehmen ist, wurde das Strafmaß in der 2. Instanz auf die eben 12 Jahre sogar erhöht. Auch die 1. und hier die 2. Instanz der Asyl- und Fremdengerichtsbarkeit arbeiten einwandfrei und alle Anträge wurden abgelehnt. 

Was hier verwundert ist lediglich: Wieso gibt es eine NGO, die es als ihre Aufgabe sieht, einem Schwerverbrecher zu Verfahren bei den heimischen Gerichten zu verhelfen? Warum in aller Welt sollte eine Abschiebung in den EU-Staat Rumänien in irgendeiner Weise für den Betroffenen unzumutbar sein? Welches Interesse hat die Diakonie hier, dass jemand, der Opfer für 600 Euro Beute krankenhausreif prügelt, im Land bleiben kann?

Es entsteht das Bild einer außer Rand und Band gekommenen NGO-Landschaft, die von allen Seiten mit Geldmittel gefördert, nichts besseres zu tun hat, als die Gerichte mit Verfahren für Schwerstverbrecher zu beschäftigen. Mit Zähnen und Klauen wird versucht zu verhindern, dass auch nur irgend jemand abgeschoben wird. Man denke nur, der arme Beschwerdeführer käme aus Afghanistan: welch furchtbare Gefahren erst durch die Taliban drohten! Da auf Diebstahl lt. Scharia die rechte Hand abgehackt wird und im Wiederholungsfall der linke Fuß, wäre jemand mit Neigung zum Raub eine Abschiebung wohl nicht zumutbar?

Die hier tätig gewordene NGO steht im übrigen im indirekten Eigentum von zwei evangelischen Vereinen: Evangelisches Werk für Diakonie und Bildung - Werk der evangelischen Kirche A.B. und Evangelisches Schulwerk A.B. Wien. 

Erkenntnisse

Kein Vergehen ist zu schwer, als dass sich nicht eine NGO findet, die doch noch ein Verfahren finanziert. Mitleid mit vergangenen oder vielleicht künftigen Opfern ist keines auszumachen. 

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