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Newsflash: Familiennachzug für Syrer

Eine Niederlage Deutschlands vor dem EuGH bringt eine weitere Liberalisierung der Asylrechte: Bei einer Entscheidung über den Familiennachzug ist das Alter zum Antragszeitpunkt zu berücksichtigen und nicht das aktuelle Alter des Antragsstellers.  Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article240229191/Asylrecht-Familiennachzug-fuer-Syrer-Bund-scheitert-vor-EuGH.html

Unabschiebbar – Wie Ecstasy-Händler 4 Instanzen bis zum EuGH beschäftigen

 Nach einer schöpferischen Pause macht sich das Asyl in Österreich Blog wieder an die Arbeit. Denn die Tätigkeit unserer hohen und höchsten Gerichte benötigt nicht weniger, sondern eindeutig mehr Aufmerksamkeit und Sonnenlicht. In bewährter Vorgehensweise wird der erste im Rechtsinformationssystem aufscheinende Fall eines zufällig ausgewählten Gerichtes, diesmal des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), ausgewählt: Dieser Fall nimmt uns mit auf eine Reise in die unwirkliche Welt der österreichischen Gerichtsbarkeit, die es schafft den Fall eines mehrfach straffälligen Ecstasy-Dealers zwischen BFA, BVwG und VwGH rauf- und runterzuverhandeln, nur um festzustellen, dass ohne ein finales Wort des EuGH nicht einmal in Detailfragen Erkenntnis zu erzielen ist. Der Fall   W124 2177442-2/17E Ein Somalier stellte nach illegaler Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach Österreich am 19. 10. 2016 Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde ein Jahr später abgewiesen. Allerdings wurde dem A

Newsflash: Freizügigkeit für Asylanten zur Auswahl des besten Sozialsystems

Deutschland sanktioniert soeben die vollkommene Freizügigkeit für Asylwerber. Massenhaft stellten in Griechenland anerkannte Asylanten einen Zweitantrag in Deutschland. Da lt. deutschen Verwaltungsgerichten flüchtigen Syrern und Afghanen nicht nur ein Leben in Syrien und Afghanistan, sondern auch im EU-Staat Griechenland nicht zumutbar ist, können diese Personen folgerichtig nur in Deutschland Aufnahme finden.  Der Schengen-Raum erweist sich somit als ideal für ein Flüchtlings-Perpetuum Mobile: Die Staaten an der Außengrenze versagen im Grenzschutz, müssen aber die Konsequenzen dafür nicht tragen, da der aller größte Teil der Asylwerber ohnehin in andere EU-Staaten weiterreist. Diese EU-Staaten haben dank offener Schengengrenzen keine Handhabe gegen diese Binnenflüchtlinge, die einfach nur in ein Flugzeug steigen müssen, um in ihrem Zielland einen zweiten Asylantrag zu stellen.  Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/plus240189161/Migration-Mit-diesem-Asyl-Kurswechsel-gibt-Berlin-

Dieser „Asyl“-Fall zeigt die totale Zahnlosigkeit des Rechtsstaats

Die Asylentscheidungen des Verfassungsgerichtshofe und des Bundesverwaltungsgerichts ist wieder einmal in den Hauptnachrichten angekommen. So reagierten die Gerichte sofort auf die Entwicklungen in Afghanistan, wie etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der eine  Abschiebung nach Afghanistan verhinderte , oder der VfGH, der die  Aufhebung einer Schubhaft  für einen Afghanen anordnete. Die Auswirkungen auf das Asylrecht in Bezug auf Afghanistan können ganz einfach zusammengefasst werden: JEDER. DER. KOMMT. WIRD. BLEIBEN. Während 50.000 Taliban, mit Mopeds, alten Kalaschnikows und Schlapfen soeben ein 40 Millionen Land mit einer hochgerüsteten Armee von 300.000 Mann in ein paar Tagen ohne jeden Widerstand erobert haben, werden bald hunderttausend Asylfälle in europäischen Gerichten auftauchen von Menschen, die für den Westen gekämpft, übersetzt, spioniert, studiert haben und nun Schreckliches von den neuen Herrschern im Land zu gewärtigen haben. Wie  Ebrahim Afsah in der

Wie man Jahre lang ohne Asylgrund in Österreich leben kann - Schlaglicht auf das Asylwesen im Fall Leonie

Leser des „Tagebuchs“ von Andreas Unterberger werden über das Ping-Pong-Spiel zwischen den für Asylfragen zuständigen Instanzen im Fall des 18-jährigen eines Mordes verdächtigen Afghanen nicht verwundert sein. Ein besonders krasser Fall wurde im Tagebuch vor Kurzem aufgezeigt. Aus dem vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu diesem Fall veröffentlichten Stellungnahme sind geradezu idealtypisch die Grundzüge vieler derartiger bei den Gerichten anhängiger Verfahren ersichtlich: Die Einreise erfolgte während der Flüchtlingswelle 2015, ermöglicht durch die damals ins Leben gerufene „Willkommenskultur“. Der Asylantrag wurde bereits 2016 vom BFA abgelehnt: Wieder ein Fall eines „Verfolgten“, der gar nie einer war. Durch die behauptete Minderjährigkeit (die nie überprüft wurde) erhielt der Asylwerber vom BFA subsidiären Schutz zuerkannt. Offenbar ist einem Minderjährigen ein Leben in Afghanistan bei seinen Eltern oder Verwandten nicht zumutbar, wenn er bereits ein Jahr lang in Österreic

Komm sagte die Katze – Rekrutierungen durch die Taliban und der VfGH

Der Fall E1223/2020 Wer in einem Studium lernt oder in der Zeitung liest, dass sich der VfGH nur mit grundsätzlichen Rechtsfragen, wie Sterbehilfe oder Homo-Ehe befasst, der wird von den Erkenntnissen in Asylrechtsfragen sicherlich überrascht sein. Die Liebe zum Detail gepaart mit der Macht der letzten Instanz bewirken, dass Erkenntnisse von Vorinstanzen gänzlich umgekehrt, Beweise und Aussage neu gewürdigt werden, und bewertet wird, ob eine plötzliche Erinnerung an ein Ereignis „um Mitternacht“ die Glaubwürdigkeit erhöht oder vermindert. Im gegenständlichen Fall geht es um einen afghanischen Staatsbürger, der bei der illegalen Einreise nach Österreich im Jahr 2015 noch minderjährig war und der schiitischen Volksgruppe der Hazara angehört. Lt. eigenen Angaben versuchten die Taliban ihn für den Jihad zu rekrutieren und nach Pakistan zur Ausbildung zu schicken. Daraufhin, um genauer zu sein, einen Monat später, ergriff sein Vater mit ihm und der gesamten Familie die Flucht, nachdem zu

Das Imperium schlägt zurück – Krieg der Sterne zwischen VfGH und BVwG

Der Fall  E2912/2020 ua Von der Öffentlichkeit unbemerkt, gibt es einen heftigen Konflikt zwischen den in Asylfragen hohen und höchsten Gerichten: Im vorliegenden Fall wirft der VfGH dem BVwG „Willkür“ und Rassendiskriminierung im Sinne von Verletzung des Rechtes auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander vor. Der zugrundeliegende Fall betrifft eine 7-köpfige irakische Familie mit 3 erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern. Der Asylantrag datiert vom August 2015. Seit diesem Tag hat noch keine Behörde und kein Gericht (auch nicht der VfGH) den Asylgründen – eine angebliche Entführung einer apolitischen und durch und durch sunnitisch-muslimischen Familie durch den IS - Glauben geschenkt: „ Festgestellt werden kann, dass die beschwerdeführenden Parteien den Herkunftsstaat ausschließlich in Erwartung besserer Lebensbedingungen im Ausland verlassen haben.“   Die Verfahren laufen also jahrelang lediglich aufgrund von Nebenfragen und einem unglaublichen Ping-Pong-Spiel zwischen de